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Neues vom Campingplatz Flüggerteich

Zwischenstand Dauercamping

Liebe Dauercamper,


wie viele von Euch bestimmt schon mitbekommen haben, kommt aktuell etwas Bewegung in die Frage, ob Dauercamping wieder erlaubt wird und ob die Campingbranche vielleicht mit zu den ersten gehört, die von den Lockerungen betroffen sein werden. Gestern gegen 17 Uhr hörten wir im Radio „Dauercamping in Schleswig-Holstein ist wieder erlaubt“.
Bevor Ihr jetzt alle zum Auto sprintet und Euch auf den Weg macht: Erst ab dem 04.05.2020 wird es soweit sein!

Die Feierlaune dämpft sich leider etwas, wenn man die Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 29.04.2020 liest. (https://schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/I/Presse/PI/2020/Corona/200429_erleichterungen_koalition.html)
Zitat:
„Sogenanntes "Dauercamping" ist – unabhängig vom Erstwohnsitz - für die Personen wieder zulässig, die sich autark versorgen sowie über langfristige Mietverträge (mindestens fünf Monate) verfügen. Sie sind verpflichtet, eine eventuelle Quarantänemaßnahme innerhalb von 24 Stunden an ihrem Erstwohnsitz anzutreten. Die Sanitäranlagen auf den Plätzen bleiben geschlossen.“

Demnach dürfen wir unser Waschhaus (Toilette & Dusche) nicht für Euch öffnen und Ihr dürft nur die Toiletten- und Duscheinrichtungen in Euren Wohnwägen nutzen. In den kommenden Tagen soll es dann eine Verordnung geben, in der die einzelnen Punkte noch einmal etwas genauer erläutert werden. Wir halten Euch selbstverständlich weiter auf dem Laufenden.

Herzliche Grüße
Manu & Jonas

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